Erbrecht & Unternehmensnachfolge (LL.M.)
Universität Münster / JurGrad gGmbH
Erben und Vererben betrifft jeden im Laufe des Lebens irgendwann einmal – privat oder auch im unternehmerischen Kontext. Ob Vermögen ungeschmälert auf die nächste Generation übergehen kann, ob Unternehmen nach dem Erbfall weiter bestehen und prosperieren können oder aus Liquiditätsmangel in die Insolvenz abdriften, hängt in hohem Maße von Entscheidungen ab, die heute getroffen werden. Es sind Entscheidungen, die eine kompetente Beratung mit fundierten rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen sowie steuerrechtlichen Kenntnissen verlangen. Zugleich ist die Frage der Nachfolge mit vielen Emotionen besetzt. Insbesondere bei geschäftlichen Verknüpfungen innerhalb der Familie ist Sensibilität für mögliche Problemfelder gefragt, um eine geeignete Strategie auszuarbeiten und diese rechtssicher auszugestalten. Hier haben vorwiegend alternative Streitbeilegung und Mediation einen hohen Stellenwert. Die Erwartungen an die Beraterinnen und Berater sind hoch – das Rechtsgebiet ist wissenschaftlich anspruchsvoll und sieht sich immer wieder Neuerungen gegenüber. Hier setzt der Masterstudiengang „Erbrecht & Unternehmensnachfolge“ an: Er bildet die Studierenden zu hoch qualifizierten Beraterinnen und Beratern aus: umfassend, aktuell und auf fachlich hohem Niveau. Bei erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.
Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an berufserfahrene Juristinnen und Juristen oder Ökonominnen und Ökonomen ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, Referendarinnen und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Family Offices ist. Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht“ sind. Steuerberaterinnen und Steuerberatern bietet der Kurs die Möglichkeit, sich die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberater/Fachberaterin für Unternehmensnachfolge“ erforderlichen theoretischen Kenntnisse anzueignen. Interessierten mit Hochschulabschluss aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.
Juristinnen und Juristen können zudem auch die theoretischen Kenntnisse erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht“ sind. Steuerberaterinnen und Steuerberatern bietet der Kurs die Möglichkeit, sich die für die Verleihung der Bezeichnung „Fachberaterin/ Fachberater für Unternehmensnachfolge“ erforderlichen theoretischen Kenntnisse anzueignen.
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Dieser Masterstudiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich an Berufserfahrene ebenso wie an junge Absolventinnen und Absolventen, Berufseinsteigende oder Referendarinnen und Referendare, deren Ziel eine Führungsposition in Kanzleien, Banken, in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Family Offices ist. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen, kostenfreien Vorschaltkurses ebenfalls offen.
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Voraussetzung für eine Aufnahme in den Masterstudiengang "Erbrecht & Unternehmensnachfolge" ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit den Abschlüssen:
Darüber hinaus setzen wir eine mindestens einjährige Berufserfahrung voraus. Zusätzliche Zulassungsvoraussetzung für alle nichtjuristischen Bewerberinnen und Bewerber sind rechtswissenschaftliche Grundkenntnisse. Diese sind durch Bescheinigungen (schriftlicher Leistungsnachweis einer Hochschule) nachzuweisen. Wer diese nicht nachweisen kann, hat die Möglichkeit, den kostenlosen Vorschaltkurs zu absolvieren und dadurch die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
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Hierzu zählen Expertinnen und Experten renommierter Hochschulen, aus Banken, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Family Offices, Finanzgerichten sowie national und international agierenden Kanzleien. Sie alle verfügen über exzellente Reputation, langjährige Berufserfahrung und tiefgehende Kenntnisse in ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich. So haben Sie die einmalige Möglichkeit, vom Erfahrungsschatz aus Wissenschaft und Praxis zu profitieren.
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T | (0251) 620770 | |
E | info@jurgrad.de |
Münster
Rechtswissenschaften
Master of Laws (LL.M.) – Fachanwalt/Fachanwältin für Erbrecht
Deutsch
317 EUR
berufsbegleitend
3 Semester Studienzeit
Kosten EU: 12900 EUR / Gesamtkosten
Kosten Nicht-EU: 12900 EUR / Gesamtkosten
Münster
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