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Familienbeihilfe
Finanzielle Unterstützung vom Staat.

Familienbeihilfe

Deine Eltern haben vermutlich mit deiner Geburt Familienbeihilfe beantragt. Diese steht deinen Eltern unabhängig von ihrer Beschäftigung oder ihrem Einkommen zu, solange sie einen Wohnsitz in Österreich haben und haushaltszugehörige Kinder haben, beziehungsweise den Unterhalt der Kinder finanzieren. Wenn es deinen Eltern nicht möglich ist dich finanziell zu unterstützen, kannst du die Familienbeihilfe auch selbst beantragen.

Grundsätzlich hast du bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres einen Anspruch auf Familienbeihilfe. Wer Zivil oder Präsenzdienst geleistet hat, bei demjenigen verlängert sich der Anspruch um ein Jahr.

Wenn du nahtlos vom Bachelor in den Master übergehst, dann solltest du hier keine Probleme haben und hast weiterhin den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Familienbeihilfe wurde zu Jahresbeginn 2011 neu geregelt, allerdings steht Master-Studierenden im konsekutiven Studium immer noch diese Art des Kindergeldes zu. Denn ein Master- oder Promotions-Studium gilt vor dem österreichischen Gesetz als fiktive Weiterführung des Grundstudiums. Dies klingt in deinen Ohren etwas komisch, es bringt dir aber einige Vorteile. Beispielsweise musst du deinen Studienfortschritt nicht mehr regelmäßig an das Finanzamt weiterleiten. Im Master wirst du allenfalls stichprobenartig aufgefordert, deinen Studienerfolg dem Amt mitzuteilen. Dies ist immerhin ein bürokratischer Akt, den du nicht mehr halbjährlich sondern nur nach Aufforderung beachten musst

Der Übergang zum Masterstudium

Doch oftmals müssen BachelorabsolventInnen den Übergang zum Masterstudium überbrücken, was sich über einige Monate ziehen kann. Um den Anspruch auf die Familienbeihilfe nicht zu verlieren gibt es einige Alternativen.

Eine Möglichkeit ist es, ein weiteres Bachelor-Studium oder ein anderes Master-Studium zu beginnen. Ein weiteres Bachelor-Studium berechtigt dich weiterhin dazu, Familienbeihilfe und bestimmte Fördermaßnahmen zu beziehen, beachte aber, dass du hier wieder Leistungsnachweise in den ersten zwei Semestern erbringen musst. Belegst du einen anderen Master, so fällt dies weg.

In jedem Fall musst du dein weiteres Studium ernst nehmen. Ein Schein-Studium zu beziehen, um Familienbeihilfe zu kassieren, ist unter Strafe gestellt. Hier erwarten dich Geldbußen. Nichtsdestotrotz ist diese Art des Übergangs-Studiums für dich nicht verkehrt, denn du kannst Einblicke und Kenntnisse gewinnen in einem Fach, was dir bis dato relativ fremd war oder um dich weiterzubilden. Daher ist diese Variante der Zeitüberbrückung eine Möglichkeit, die sich lohnt, sie zu bedenken. Nutze sie als Chance, etwas Neues zu probieren!

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