Ein heikler Aspekt eines jeden Studierenden sind die Versicherungen. Ob Kranken-, Haftpflicht oder Hausratversicherung, sie sind allenfalls sinnvoll und notwendig allerdings auch kostenintensiv. Für Studierende ist der Kostenfaktor häufig einer, mit dem Entscheidungen stehen und fallen.
Bezüglich deiner Krankenversicherung können wir dich entwarnen. Denn eine Mitversicherung bei deinen Eltern, wie du sie in deinem Bachelor-Studium wahrscheinlich bisher genossen hast, ist bis zu deinem vollendeten 27. Lebensjahr möglich.
Der Sozialversicherungsträger verlangt aber nach regelmäßigen Leistungsnachweisen. Dies gilt generell für alle Versicherungsträger bei denen du als Studierender vergünstigte Konditionen genießt. Insbesondere beim Sozialversicherungsträger und deiner Krankenversicherung ist dies kleinlich zu beachten. Denn es kommt nicht selten vor, dass deine Mitversicherung bei den Eltern beendet wird, solltest du einmal (kurzfristig) keine Familienbeihilfe mehr beziehen. Dies kann der Fall sein, wenn du in einem Studienabschnitt die Regelstudienzeit überschreitest.
Der Sozialversicherungsträger orientiert sich bei Mitversicherungen bei den Eltern immer nach dem Bezug der Familienbeihilfe. Dies ist allerdings nicht rechtens. Denn die Mitversicherung ist nicht an die Familienbeihilfe gekoppelt. Solange du regelmäßig einen Leistungsnachweis von acht Semesterwochenstunden (8 SWS) erbringen kannst und unter 27 bist, so kannst du die Versicherung deiner Eltern genießen.
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